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Christliche Regeln für ein
Zusammenleben zu Zweit
Die Einführung des
männlichen
Gliedes in den Mund der Frau wird,
sofern sie schnell und ohne
Gefahr eines Samenergusses erfolgt,
verschiedentlich von der
Todsünde frei gesprochen,
weil der Mund kein
geeignetes Gefäss zum sodomitischen Verkehr ist
und die genannte Tat somit
eine unzüchtige Berührung darstellt ...
Der heilige Alfonso hält in
Übereinstimmung mit dem allgemeinen Urteil
die Einführung des
männlichen Gliedes in den Mund der Frau für eine Todsünde,
vor allem deshalb, weil fast
immer die Gefahr des Samenergusses besteht.
Theologia moralis, Rom 1944

1. Der Herr im
Haus
Die wahrhaft
gläubige Frau ist
dem Manne untertan. Ich bin bestimmt kein Mucker oder Spiesser, aber das war schon in den alten gut-christlichen Zeiten so
und soll daher auch so bleiben. Schliesslich sind Frauen dümmer als Männer und
daher bestens für verantwortungslose Arbeiten im Haushalt und insbesondere in
der Küche prädestiniert. Das Essen muss allerdings schmecken, denn daran erkennt
man die Güte einer guten Frau. Aus diesem Punkt ergibt sich automatisch Punkt 2.
2. Haushalt
Die treue Frau
versorgt den Haushalt, während der Mann hart arbeiten geht, um Frau und Kinder
zu versorgen, wobei es vorrangig um die Versorgung der Kinder geht, die aber der
Frau zugeteilt sind, was eine Mitversorgung derselben unumgänglich macht.
3. Am Abend
Die
christliche Frau hat
dem christlichen Manne am Abend alle Gefälligkeiten zu erweisen, die sich der Mann
ausbedingt. Schliesslich konnte sie den Tag in Musse verbringen. Das bisschen
Haushalt zählt ja nicht, der Umgang mit den Kindern sowie das Kochen des Essens
fällt ohnehin in die Sparte "Hobby und Freizeitvergnügen".
4. Ehelicht
Pflichten
Der Zeitpunkt
der Ausübung der ehelichen Pflichten richtet sich ausschliesslich nach der Laune
des Mannes, da die Frau ohnehin immer bereit ist.
Bei der
Ausübung des Koitus ist zu beachten:
Das Licht hat
ausgeschaltet zu sein.
Jedes Geräusch
ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden.
Das
Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat
sich ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten.
Von oralen
Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen Zärtlichkeiten (Streicheln) ist
abzusehen.
Beim
plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist Stillschweigen
zu bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen. Schliesslich können
Kinder psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, dass sich Mutter und
Vater lieben. Kinder sollten lieber blutige Jesusfilme schauen, das ist besser
für ihre geistige Entwicklung.
Generell kann
gesagt werden, dass der Koitus ausschliesslich dem Zwecke der Vermehrung
dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an denen es
wahrscheinlich ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen. An
den übrigen Tagen ist von dem verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen.
Der Vollzug
des Beischlafes zum reinen Vergnügen widerspricht den Dogmen der Kirchen sowie
den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist somit zu
unterlassen. Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben.
5. Vor der
Hochzeit
Vor der
Hochzeit ist in der christlichen Gemeinde der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch sollte man das Gerücht
verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit handelte es sich um eine
"Liebeshochzeit". Das macht sich immer gut, wenn auch niemand so recht weiss,
warum. Hinweis: Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger
Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen, ist der Begriff
"Liebesheirat" nicht unbedingt empfehlenswert. Der künftige Ehepartner ist vor
der Hochzeit des öfteren "verliebt" anzusehen. Nach dem Eheschluss ist diese
Mühe nicht mehr erforderlich und verstösst ausserdem gegen die guten Sitten.
Turteleien
sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der Öffentlichkeit zu
unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger Sympathiebekundungen zweier
Menschen als Todsünde zu betrachten haben.
In der
Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen. Dies
entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem auf die Zeit nach
der Hochzeit vor.
6. Während der
Hochzeit
Während der
Hochzeitszeremonie ist der Austausch von Blicken zwischen den Brautleuten zu
unterlassen und den Worten des Geistlichen andächtig zu lauschen, wobei ein
gottesfürchtiges Nicken alle 2 Minuten durchaus zu empfehlen ist.
Die Brautleute
haben sich von den simulierten Tränen der Hochzeitsgäste, die aus Gründen der
moralischen Schicklichkeit derselben vergossen werden, stark beeindrucken zu
lassen. Die Worte, die es gegen Ende der Zeremonie nachzusprechen gilt, sind von
beiden Eheleuten tunlichst zu behalten, da sich mehrmalige Bitten um
Wiederholung nur selten positiv auswirken. - Die finale Frage nach der lauteren
Absicht des Zusammenbleibens in guten wie in schlechten Tagen ist nicht
wahrheitsgemäss, sondern mit "Ja" zu beantworten. Hinweis: Das Kreuzen der
Finger hinter dem Rücken oder das Beantworten der Frage mit "Mal schauen" zeugt
zwar von Ehrlichkeit, wird von den Hochzeitsgästen jedoch zumeist nicht so gern
gesehen.
Das Küssen der
Braut ist dem Bräutigam zu überlassen. Hierbei sollte man jedoch darauf achten,
dass die Kusszeit zwei Sekunden nicht überschreitet. Das genügt, um echte
Zuneigung zu signalisieren und allein das zählt. Bei längeren Küssen könnten
die sittenstrengen Hochzeitsgäste den Verdacht hegen, dass die Brautleute etwas füreinander
übrig hätten, was nun wirklich sehr unangenehm wäre.
7. Nach der
Hochzeit
Nach der
Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zum Gratisessen zu gewähren. Der
durch lästige Hochzeitszeremonien verursachte Aufschub muss schliesslich
kompensiert werden. Die Schar der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien
unterteilt werden:
Leute, die
allein wegen der obligatorischen Fressorgie bei der Hochzeit erscheinen und
Leute, die aus reiner Sympathie mit dem Brautpaar an den Festlichkeiten
teilnehmen. Die Grösse letzterer Personengruppe geht erfahrungsgemäss gegen
Null.
Die Braut kann
ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage vorbei, an denen man
auf Männer einen guten Eindruck machen musste.
8.
Ehestreitigkeiten
Christliche
Ehestreitigkeiten enden grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der
Haustür und werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung
umgewandelt, die erst mit dem Abschied des Besuchers wieder zur Katastrophe
wird.
9. Aufzucht
eines Kleinkindes
Die Hege und
Pflege des Säuglings ist der Frau zu überlassen. Schliesslich ist sie aufgrund
der zwei zusätzlichen Hirnwindungen, die der Mann ihr voraus hat, definitiv eher
in der Lage, mit dem Geist eines Kleinkindes konform zu gehen.
Das erste
Wort, das der Säugling zu lernen hat, ist "Mama". Nur so kann gewährleistet
werden, dass der Schlaf des richtigen Ehepartners durch kleinkindische
Sonderwünsche einen Interruptus erfährt.
Die Fütterung
des Kindes ist ebenfalls der Frau zu überlassen, da der Mann beim Frühstück mit
der Lektüre der Bibel beschäftigt zu sein hat.
Dem Kinde das
Sprechen beizubringen wäre aufgrund der wesentlich höheren geistigen
Leistungsfähigkeit eher Aufgabe des christlichen Mannes. Da dieser jedoch durch seinen
geistig überaus anspruchsvollen Beruf (zum Beispiel Kfz-Mechaniker, Mesmer oder
Invalidenrenten-Bezieher)
allein schon ausgelastet ist, fällt diese Aufgabe der Frau zu.
10. Fremdgehen
- Bruder Ambronsius Expertentipps für christliche Männer
Vor dem
Fremdgehen sollte man sich vergewissern, dass die Ehefrau nicht damit
einverstanden ist. Sonst verliert die Tat ihren Reiz und macht nur wenig Spass.
Zum Fremdgehen
empfiehlt es sich nicht unbedingt, die eigene vertrocknete Ehefrau zu verwenden.
Mit
Supermarktkassiererinnen, Friseusen und Polizistinnen sollte man vom Verkehr an
ihrem Arbeitsplatz absehen.
Nach dem
Fremdgehen hat ein wichtiges Indiz für die Tat (Lippenstift am Sakko,
Liebesbrief in der Tasche) der Ehefrau zu deren grösster Freude zuzukommen.
Nichts belebt den christlich-grauen Ehealltag mehr, als eine zünftige Szene.

GOTT zum fröhlichen und frommen
Grusse!
Bruder Ambronsius

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